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Muss Veranstalter 13.500 Euro zahlen?

02.12.2009, 12:00:00
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Fatales Urteil für den Laufsport. Nach der Tragödie beim Zugspitz Berglauf mit zwei Toten wurde der Veranstalter zu 13.500 Euro Strafe verurteilt. Jetzt wird der Prozess neu verhandelt.

Am 13. Juli 2008 waren von österreichischem Gebiet  aus 716 Läufer zum Gipfel der  Zugspitze gestartet. Im Jahr zuvor wurde der Lauf wegen schlechtem Wetter abgesagt - es hagelte Proteste und Regressforderungen. Der Veranstalter, das Triathlon-Teams Witten rund um den Vorsitzenden Thomas Fehrs , entschloss deshalb den Lauf durchzuführen. Er liess die Teilnehmer allerdings eine zusätzliche Sicherheitswarnung unterschreiben, da das Wetter vorhersehbar schlecht war.

Einige Läufer unterschätzten die extremen Temperaturen und Anstrengungen. Es kam zur Tragödie! Zwei Läufer, die mit kurzer Hose und T-Shirt unterwegs waren, starben aufgrund von Erschöpfung und Unterkühlung. Die bereitstehende Bergwacht konnte nicht mehr helfen. Weitere 6 Läufer wurden ins Krankenhaus transportiert.

Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen verurteile den Veranstalter  wegen fahrlässiger Tötung sowie der fahrlässigen Körperverletzung in mehreren Fällen zu einer Geldstrafe von 13.500 Euro. Da der Veranstalter das Urteil nicht akzeptierte, musste es sich am Montag den 23. November 2009 erneut vor Gericht rechtfertigen. Er sei noch immer menschlich tief betroffen von der Tragödie, sehe aber keine Schuld bei sich. Sollte das Urteil bestätigt werden, so werde er bis in die letzte Instanz vorgehen.

Das Urteil könnte fatale Folgen für den Laufsport haben. Für viele kleinere Veranstalter könnte eine Verurteilung den privaten Konkurs bedeuten. Ein Haftungsausschluss, der immer bei der Anmeldung vom Athleten unterzeichnet wird, könnte so seine Gültigkeit verlieren. Was ist in Zukunft wenn ein Athlet bei einem Marathon stirbt oder bei einem Triathlon ertrinkt? Die menschliche Tragödie kann unserer Meinung nach auch nicht mit 13.500 Euro ausgeglichen werden, der Sport könnte aber durch dieses Urteil, aufgrund der drohenden Verurteilung des Veranstalters, zahlreiche Events verlieren.

Ein Detail am Rande: Keiner der 6 Athleten, die ins Krankenhaus eingeliefert wurden, erhob Anklage gegen den Veranstalter! Der Prozess ist auf 5 Tage anberaumt, man darf gespannt auf das Urteil warten.

 

G.W.

Link: www.MaxFun.cc

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